DSGVO und DSG: Worum geht es?

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DSGVO und DSG: Worum geht es? 2018-05-14T21:40:40+00:00

DSGVO und DSG: Worum geht es?

Das Wichtigste in aller Kürze:

ab 25. Mai 2018 gilt das neue Datenschutzrecht. Es fordert den Schutz personenbezogener Daten (wie z. B. Name, Adresse, KFZ-Kennzeichen, Sozialversicherungsnummer, IP-Adresse etc.). Beinahe jedes Unternehmen speichert solche Daten – z. B. wenn die Personalverrechnung gemacht wird oder wenn Rechnungen an Kunden geschrieben werden.

Jedes Unternehmen, das solche Daten speichert und verarbeitet,

  • muss eine Übersicht führen, welche Daten es speichert und
  • ist dafür verantwortlich, dass diese Daten geschützt werden.

Daher hat jedes Unternehmen

  • ein „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten“ zu führen (Vorlagen finden Sie kostenlos bei uns auf der Website) und
  • mit dem Betreuer der EDV abzustimmen, welche Maßnahmen getroffen werden, um die gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen (z. B. Passwörter, Virenschutz, Firewalls etc.)

Darüber hinaus haben jene Personen, deren Daten von Ihnen als Unternehmerin bzw. Unternehmer gespeichert werden, bestimmte Rechte. Zum Beispiel:

  • … müssen Sie jederzeit Auskunft darüber geben können, welche Daten dieser Person sie speichern bzw. verarbeiten
  • … können diese Personen die Löschung der Daten verlangen, die Sie als Unternehmen von ihnen gespeichert haben
  • … etc.

Für den Fall, dass Sie eine Website im Internet veröffentlichen, ist zu prüfen, ob diese Website den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung entspricht. Hier einige Punkte, die in diesem Zusammenhang zu prüfen sind:

  • Ist eine Datenschutzerklärung auf der Website veröffentlicht?
  • Wird die Möglichkeit angeboten, sich zu einem Newsletter anzumelden und entspricht die Anmeldung den neuen Anforderungen der DSGVO?
  • Welche Daten werden am Webserver protokolliert und welche werden eventuell weitergegeben (z. B. an Dienstleister, die den Newsletter-Service betreiben)?
  • Werden Tools wie z. B. Google Analytics eingesetzt und wird in der Datenschutzerklärung entsprechend darauf hingewiesen?
  • Werden Social Media Plugins auf der Website verwendet (z. B. facebook, twitter etc..)? Wenn ja: ist deren Einsatz DSGVO-konform gestaltet?
  • … etc.

Das sind die wichtigsten Punkte, die zu berücksichtigen sind, auch wenn es noch nicht alles ist. Wenn Sie weitere Details über die neuen Verpflichtungen wissen wollen, können Sie kostenlos weitere Informationen unter office@acobit.at anfordern.

Oder Sie kontaktieren uns telefonisch unter +43 664 512 45 68 oder per E-Mail an office@acobit.at. Wir informieren Sie gerne näher über die Details. Unsere Beratung wird unter bestimmten Bedingungen teilweise von der Wirtschaftskammer gefördert.